Wir bilden aus

Zuverlässige Kälte und das richtige Klima, das sind die Aufgaben des/der Mechatroniker/-in für Kältetechnik. Diese neue Ausbildungsberufsbezeichnung gilt seit dem 01.08.2007 mit dem In kraft treten der neuen Ausbildungsordnung, welche die bisherige Verordnung vom 22.04.1982 zum Kälteanlagenbauer/-in ersetzt.

Unsere Anforderungen:

  1. Mittlere Reife oder sehr guter Hauptschulabschluss
  2. Handwerkliche Fähigkeiten und Interesse an technischen Herausforderungen
  3. Nach Vollendung der Volljährigkeit, ist der Besitz der Führerscheinklasse B erforderlich
  4. Reisebereitschaft (innerhalb Deutschlands)
  5. Teamfähigkeit und Flexibilität
  6. Bereitschaft zur körperlichen Arbeit

In der Ausbildung werden berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Diese sind in der neuen Ausbildungsordnung festgeschrieben, welche als praxisorientierte Grundlage der Ausbildung anzusehen ist. Die Lehrzeit beträgt 31/2 Jahre, Verkürzungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Vordergrund der Ausbildung stehen die Erlangung von Fertigkeiten und Kenntnissen die, für die komplette Installation, Wartung und Instandsetzung von Kälte- und Klimaanlagen erforderlich sind. Die Abhandlung eines komplexen Kundenauftrages, Kälte- und Klimatechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde sind die Prüfungsbereiche der nun gestreckten Gesellenprüfung. Die Ausbildung im Handwerk erfolgt ausschließlich in hochqualifizierten Fachbetrieben des Kälteanlagenbauerhandwerks ergänzt durch überbetriebliche Ausbildung (z.B. Maintal bei Frankfurt) und Unterricht in den staatlichen Berufsschulen (z.B. Leonberg).

Nach der Ausbildung gibt es sehr gute Beschäftigungs- und Aufstiegsperspektiven und es gibt eine Fülle von Angeboten zur Fort- und Weiterbildung: Meister, Techniker oder Studium.

Mit freundlicher Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit/Agentur für Arbeit (Bonn) können Sie sich hier einen berufskundlichen Film ansehen.